Kündigungsfristen Krankenkasse 2026 — alle Termine auf einen Blick
Wer seine Krankenkasse wechseln will, muss die gesetzlichen Kündigungsfristen genau einhalten. Schon ein Tag Verspätung bedeutet: Sie bleiben ein ganzes weiteres Jahr bei Ihrer aktuellen Kasse. Diese Seite listet sämtliche relevanten Fristen für 2026 und 2027 auf — für den Wechsel per 1. Januar, den Wechsel per 1. Juli und alle Spezialfälle.
Die wichtigste Frist auf einen Blick: Ihre Kündigung muss bis 30. November 2026 bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein, damit der Wechsel per 1. Januar 2027 wirksam wird. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben bis spätestens 20. November.
Übersicht: Alle Kündigungsfristen der Grundversicherung
| Frist | Wechseltermin | Bedingung | Empfohlener Versand |
|---|---|---|---|
| 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | Alle Versicherten (alle Franchisen und Modelle) | Bis 20. November 2026 |
| 31. März 2027 | 1. Juli 2027 | Nur ordentliche Franchise CHF 300 (Erwachsene) / CHF 0 (Kinder) im Standardmodell | Bis 20. März 2027 |
| 30. September 2026 | 31. Dezember 2026 | Zusatzversicherung (häufigste Frist) | Bis 20. September 2026 |
Die ordentliche Kündigungsfrist: 30. November
Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung ist der Standardweg für den Kassenwechsel. Jede versicherte Person in der Schweiz kann ihre Krankenkasse per 31. Dezember kündigen, wenn das Kündigungsschreiben bis spätestens 30. November beim Versicherer eingetroffen ist.
Das Wort «eingetroffen» ist entscheidend: Es zählt nicht das Datum auf dem Poststempel und nicht das Datum, an dem Sie den Brief aufgeben. Es zählt ausschliesslich der Tag, an dem Ihre Kasse den Brief erhält. Versenden Sie Ihre Kündigung deshalb per Einschreiben, damit Sie den Zustellnachweis haben.
Die Kasse muss Sie bis Ende Oktober über die neuen Prämien informieren. Ab Erhalt des Prämienblatts haben Sie also rund vier Wochen Zeit, um zu vergleichen, sich bei einer neuen Kasse anzumelden und die Kündigung zu versenden. Nutzen Sie diese Zeit — und handeln Sie nicht erst am letzten Tag.
Empfohlener Ablauf für die ordentliche Kündigung
- Mitte September – Ende Oktober: Prämienblatt erhalten und Prämien vergleichen
- Anfang November: Neue Kasse auswählen und sich dort anmelden
- Bis 20. November: Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden
- 30. November: Absolute Frist — Brief muss bei Kasse eingetroffen sein
- Ab 1. Januar: Neue Versicherung tritt in Kraft
Wechsel per 1. Juli: Frist 31. März — nur mit ordentlicher Franchise
Ein Wechsel per 1. Juli — also mitten im Jahr — ist nur unter einer Voraussetzung möglich:
- Ordentliche Franchise im Standardmodell: Versicherte mit der ordentlichen Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder) im Standardmodell mit freier Arztwahl können mit einer Frist von drei Monaten auf Ende Juni kündigen — also sowohl per 1. Januar als auch per 1. Juli wechseln. Mit einer Wahlfranchise (CHF 500 bis CHF 2'500) oder in einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell ist ein Wechsel nur per Jahresende möglich.
Eine Prämienerhöhung per 1. Januar gibt kein zusätzliches Kündigungsrecht per 1. Juli. Auf eine neue Prämie per 1. Januar reagieren Sie mit der Kündigung bis 30. November. Nur wenn eine Kasse die Prämie ausnahmsweise während des Jahres ändert, können Sie mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats kündigen, der vor dem Inkrafttreten der neuen Prämie liegt.
Auch beim Wechsel per 1. Juli gilt: Ihr Brief muss bis 31. März beim Versicherer eingetroffen sein. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben bis spätestens 20. März.
Timeline: Der ideale Ablauf durch das Versicherungsjahr
| Zeitraum | Ereignis | Ihre Handlung |
|---|---|---|
| September 2026 | BAG veröffentlicht neue Prämien | Erste Prämienvergleiche anstellen |
| Oktober 2026 | Kassen versenden Prämienblätter | Eigene Prämie mit Markt vergleichen |
| 1.–15. November | Entscheidungsphase | Neue Kasse wählen, sich anmelden |
| Bis 20. November | Letzter sicherer Versandtag | Kündigung per Einschreiben senden |
| 30. November | Absolute Frist | Brief muss bei Kasse eingetroffen sein |
| Dezember | Bestätigung erhalten | Bestätigung prüfen, neue Police kontrollieren |
| 1. Januar 2027 | Neue Versicherung aktiv | Neue Karte nutzen |
| 31. März 2027 | Frist für Wechsel per 1. Juli | Nur mit ordentlicher Franchise im Standardmodell |
Spezialfall: Fristen bei der Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung hat eigene Kündigungsfristen, die von der Grundversicherung komplett unabhängig sind. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wenn Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, müssen Sie bis spätestens 30. September kündigen.
Einige Kassen haben abweichende Fristen — prüfen Sie Ihre Police oder rufen Sie bei Ihrer Kasse an. Wichtig: Bei der Zusatzversicherung gibt es keinen Aufnahmezwang. Die neue Kasse kann Ihren Antrag nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen. Beantragen Sie deshalb zuerst die neue Zusatzversicherung, bevor Sie die bestehende kündigen.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Wenn Ihre Kündigung nicht fristgerecht eintrifft, passiert Folgendes:
- Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr
- Es gibt keine Kulanzfrist, keine Gnadenfrist und keine Ausnahme
- Sie können frühestens zum nächsten Termin wechseln: per 1. Juli (Kündigung bis 31. März) nur mit ordentlicher Franchise im Standardmodell, sonst per 1. Januar des Folgejahres
- Bei Ihrer bisherigen Kasse können Sie trotzdem sparen: Eine höhere Franchise können Sie noch bis 31. Dezember wählen, und vom Standardmodell in ein Sparmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) wechseln Sie jederzeit im Jahr
Der finanzielle Schaden kann erheblich sein: Wer die Frist verpasst, zahlt unter Umständen mehrere hundert Franken zu viel — und das ein ganzes Jahr lang. Bei einer vierköpfigen Familie summiert sich das schnell auf CHF 1'000 bis CHF 3'600.
So verpassen Sie die Frist garantiert nicht
Setzen Sie sich drei Erinnerungen: eine für den 15. Oktober (Prämien vergleichen), eine für den 1. November (neue Kasse wählen und anmelden) und eine für den 15. November (Kündigung per Einschreiben versenden). Lesen Sie unsere komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung für den reibungslosen Ablauf.
Fristen für Familien und Kinder
Bei Familien muss jedes Familienmitglied einzeln gekündigt werden. Eine Familienkündigung gibt es nicht. Schreiben Sie für jede versicherte Person ein separates Kündigungsschreiben — auch für Kinder. Bei Kindern unter 18 Jahren unterschreibt ein Erziehungsberechtigter.
Die Franchise für Kinder beträgt CHF 0 (Grundfranchise), weshalb Kinder mit dieser Franchise im Standardmodell halbjährlich gewechselt werden können — sowohl per 1. Januar als auch per 1. Juli. Für Kinder mit Wahlfranchise oder in einem Sparmodell gilt nur der 1. Januar. Bei Erwachsenen ist der halbjährliche Wechsel nur mit der Grundfranchise von CHF 300 im Standardmodell möglich.
Nutzen Sie unsere Kündigungsvorlage, die Sie für jedes Familienmitglied individuell anpassen können. So stellen Sie sicher, dass kein Familienmitglied vergessen wird.
Fristen bei Umzug in einen anderen Kanton
Ziehen Sie in einen anderen Kanton um, ändert sich Ihre Prämienregion. Ein Umzug gibt Ihnen aber kein Sonderkündigungsrecht: Ihre Kasse passt die Prämie an die neue Prämienregion an, und für einen Wechsel gelten die üblichen Fristen (30. November bzw. mit ordentlicher Franchise im Standardmodell 31. März). Dasselbe gilt für einen Stellenwechsel, eine Heirat oder eine Scheidung.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie Ihre Kasse verlassen müssen: Ist Ihre Kasse in der neuen Wohnregion nicht tätig, oder waren Sie bei der Betriebskrankenkasse Ihres bisherigen Arbeitgebers versichert, endet die Versicherung automatisch mit dem Umzug bzw. mit dem Antritt der neuen Stelle. Melden Sie sich dann rechtzeitig bei einer neuen Kasse an. Nutzen Sie den Umzug, um die günstigste Kasse in Ihrem neuen Kanton für den nächsten Wechseltermin zu finden.