Krankenkasse wechseln mit offenen Prämien oder Betreibung

Wer Prämien oder Arztrechnungen der Krankenkasse nicht bezahlt hat, sitzt oft genau bei der Kasse fest, die zu teuer ist. Das Gesetz blockiert den Wechsel — aber nur, bis alles beglichen ist. Diese Seite zeigt, wie Sie da herauskommen.

Auf einen Blick

  • Sie können die Kasse nicht verlassen, wenn bis 31. Dezember nicht bezahlt sind: Betreibungskosten sowie Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen, die bis 30. November gemahnt wurden.
  • Wer diese Beträge vollständig bis 31. Dezember begleicht, kann per 1. Januar wechseln — sofern die Kündigung bis 30. November eingetroffen ist.
  • Eine Kündigung wird in dieser Situation nicht wirksam — Sie bleiben bei der bisherigen Kasse versichert.
  • Innerhalb der eigenen Kasse können Sie oft Franchise oder Modell anpassen und so trotzdem sparen. Fragen Sie nach.
  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung und holen Sie früh Hilfe bei einer Schuldenberatung.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlage: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und Verordnung (KVV); Angaben ohne Gewähr im Einzelfall.

Die Regel: kein Wechsel bei offenen Beträgen

Das Krankenversicherungsgesetz enthält eine klare Bestimmung für säumige Versicherte: Wer ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen nicht bezahlt hat, kann die Krankenkasse nicht wechseln, solange diese Beträge samt Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen sind. Für den Wechsel per 1. Januar heisst das nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit: Betreibungskosten sowie alle Prämien, Kostenbeteiligungen und Verzugszinsen, die bis 30. November gemahnt wurden, müssen bis 31. Dezember bezahlt sein.

Die Regel soll verhindern, dass Versicherte Schulden bei einer Kasse zurücklassen und bei der nächsten neu beginnen. Für Sie bedeutet sie: Die Kündigung, die Sie vielleicht schon verschickt haben, entfaltet keine Wirkung. Sie bleiben versichert — eine Lücke entsteht nicht —, aber eben bei der bisherigen Kasse.

Was alles bezahlt sein muss

PostenBeispiel
PrämienNicht bezahlte Monatsprämien der Grundversicherung
KostenbeteiligungenRechnungen der Kasse für Franchise und Selbstbehalt
VerzugszinsenZinsen auf verspätet bezahlte Beträge
Mahn- und BetreibungskostenGebühren des Betreibungsamts und der Kasse

Offene Beträge einer Zusatzversicherung fallen nicht unter diese Wechselsperre der Grundversicherung. Dort gelten die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes: Die Kasse kann nach einer Mahnung die Leistungen der Zusatzversicherung aussetzen oder den Vertrag auflösen.

Eine Abzahlungsvereinbarung reicht nicht

Viele Kassen bieten Ratenzahlungen an. Das ist sinnvoll, um eine weitere Betreibung zu verhindern — den Wechsel ermöglicht es aber erst, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Planen Sie deshalb realistisch: Reicht das Geld nicht, um bis zum Wechseltermin alles zu begleichen, konzentrieren Sie sich zuerst darauf, keine neuen Rückstände entstehen zu lassen.

So kommen Sie aus der Sperre: fünf Schritte

  1. Kontoauszug verlangen. Fordern Sie bei Ihrer Kasse eine vollständige Aufstellung aller offenen Beträge an, inklusive Zinsen und Kosten.
  2. Prämienverbilligung prüfen. Haushalte mit tiefem Einkommen haben Anspruch auf eine kantonale Prämienverbilligung. Sie senkt die laufenden Prämien und verhindert neue Rückstände.
  3. Hilfe holen. Die Schuldenberatungsstellen in den Kantonen sowie Sozialdienste der Gemeinden helfen kostenlos, einen Plan zu erstellen.
  4. Vollständig bezahlen und bestätigen lassen. Verlangen Sie nach der letzten Zahlung eine schriftliche Bestätigung, dass keine Ausstände mehr bestehen. Für den Wechsel per 1. Januar muss alles bis 31. Dezember beglichen sein — zahlen Sie mit Vorteil einige Tage früher, damit die Zahlung rechtzeitig verbucht ist.
  5. Neu anmelden und kündigen. Melden Sie sich bei der neuen Kasse an und senden Sie die Kündigung fristgerecht — für den Wechsel per 1. Januar 2027 muss sie bis 30. November 2026 eingetroffen sein. Eine Kündigungsvorlage finden Sie hier.

Trotzdem sparen, solange Sie nicht wechseln können

Die Wechselsperre betrifft den Wechsel der Krankenkasse. Innerhalb Ihrer bisherigen Kasse haben Sie oft noch Spielraum. Fragen Sie Ihre Kasse, ob für das nächste Jahr diese Anpassungen möglich sind:

Listen säumiger Prämienzahler

Einige Kantone führen eine Liste von Versicherten, die ihre Prämien trotz Betreibung nicht bezahlen. Wer darauf steht, erhält von der Grundversicherung unter Umständen nur noch Notfallbehandlungen bezahlt, bis die Ausstände beglichen sind. Ob Ihr Kanton eine solche Liste führt, erfahren Sie bei der kantonalen Stelle für die Prämienverbilligung. Für Kinder und Jugendliche gelten besondere Schutzregeln.

Kinder in der Familie

Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag. Ob die Wechselsperre auch Kinder betrifft, hängt davon ab, für wessen Vertrag Beträge offen sind. Klären Sie das mit der Kasse für jedes Familienmitglied separat. Ist ein Vertrag ohne Ausstände, kann diese Person normal wechseln.

Wichtig: Neue Rückstände vermeiden

Bezahlen Sie laufende Prämien vor alten Schulden, sonst wächst der Betrag weiter und die nächste Betreibung folgt. Setzen Sie einen Dauerauftrag auf und prüfen Sie jedes Jahr rechtzeitig Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung.

Nach dem Wechsel

Sind alle Beträge bezahlt und ist die Kündigung rechtzeitig eingetroffen, verläuft der Wechsel wie bei allen anderen Versicherten: Die neue Kasse bestätigt der alten die lückenlose Weiterversicherung, und ab 1. Januar gilt die neue Police. Wie es danach weitergeht, erklärt die Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Häufige Fragen: Wechsel mit offenen Prämien

Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich betrieben werde? +
Nur wenn Sie bis 31. Dezember alle Betreibungskosten sowie die bis 30. November gemahnten Prämien, Kostenbeteiligungen und Verzugszinsen vollständig bezahlt haben. Dann ist der Wechsel per 1. Januar möglich, sofern die Kündigung bis 30. November eingetroffen ist.
Reicht eine Ratenzahlung, um wechseln zu können? +
Nein. Eine Abzahlungsvereinbarung verhindert weitere Betreibungen, der Wechsel ist aber erst möglich, wenn alle Beträge vollständig beglichen sind.
Was passiert mit meiner Kündigung, wenn noch Beträge offen sind? +
Sie wird nicht wirksam. Sie bleiben bei der bisherigen Kasse versichert. Eine Versicherungslücke entsteht nicht.
Kann ich trotz Betreibung Prämien sparen? +
Oft ja. Fragen Sie Ihre Kasse, ob Sie per nächstes Jahr das Versicherungsmodell, die Franchise oder die Unfalldeckung anpassen können, und prüfen Sie Ihren Anspruch auf kantonale Prämienverbilligung.
Gilt die Wechselsperre auch für die Zusatzversicherung? +
Die Wechselsperre betrifft die Grundversicherung. Bei Zusatzversicherungen gelten die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes; die Kasse kann nach einer Mahnung die Leistungen aussetzen oder den Vertrag auflösen.

Alles bezahlt? Jetzt die günstigere Kasse finden

Sobald keine Ausstände mehr bestehen, können Sie wechseln. Fordern Sie kostenlos eine Offerte für 2027 an.

Kostenlose Offerte anfordern